Gestern haben wir erklärt, was die neue Gewährleistungsmitteilung und das GARAN-Label für Onlineshops bedeuten. Heute, am ersten Tag, an dem die Pflicht gilt, wollten wir wissen, wie der Handel sie tatsächlich umsetzt. Also haben wir 862 Onlineshops aus dem deutschen Markt automatisiert besucht und nachgesehen, wo die amtliche Mitteilung steht: im Footer, auf einer eigenen Seite, in den AGB, auf der Produktseite oder nirgends, wo wir hingeschaut haben.
Das Ergebnis ist eine Momentaufnahme vom Sonntagnachmittag. Viele Shops stellen gerade erst um, und manche Umsetzung sitzt an Stellen, die wir bewusst nicht geprüft haben, etwa im Checkout. Die Zahlen zeigen deshalb, wie sichtbar die Mitteilung am ersten Tag ist. Ob ein einzelner Shop seine Pflicht erfüllt, beantworten sie nicht.
Was wir geprüft haben
Die Liste besteht aus 862 Onlineshops, die an Verbraucher in Deutschland verkaufen: große Händler, Marktplätze, Markenshops und kleinere Direktvertriebsmarken mit ganz unterschiedlichen Sortimenten. Wir haben die Liste selbst zusammengestellt. Sie ist also keine repräsentative Stichprobe des deutschen Onlinehandels, sondern ein breiter Querschnitt bekannter Shops. Doppelte Einträge derselben Domain haben wir zusammengefasst.
Ein automatisierter Browser hat am 27. September 2026 zwischen etwa 13:40 und 14:20 Uhr pro Shop bis zu vier Seiten aufgerufen: die Startseite, die dort verlinkte AGB-Seite, eine eigene Seite zur Gewährleistung, falls der Footer eine verlinkt, und eine Produktseite. Gesucht haben wir im Seitenquelltext, also auch in zugeklappten Akkordeons und geschlossenen Modals:
Bilder und SVG-Grafiken, deren Dateiname oder Alternativtext auf die Mitteilung hinweist, etwa „Legal_guarantee_notice_DE“ oder „Gesetzliche Gewährleistung“.
Links auf PDF- oder Bilddateien und auf eigene Seiten zur gesetzlichen Gewährleistung.
Links auf die Garantie-Seiten von „Ihr Europa“ und Textstellen wie den Verweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Als bestätigt zählen nur eingebundene Grafiken und Dateien, deren Name der EU-Vorlage entspricht. Einen Link mit dem Text „Gesetzliche Gewährleistung“, dessen Ziel wir nicht geöffnet haben, führen wir getrennt als plausibel. Was schon im Footer der Startseite steht, zählen wir auf AGB und Produktseite nicht noch einmal. Cookie-Banner haben wir abgelehnt, Bot-Schutz und Captchas nicht umgangen. Warenkorb und Checkout haben wir nicht angefasst.
Die Zahlen
75 Shops haben unseren Browser per Bot-Schutz abgewiesen, 88 waren nicht erreichbar oder lieferten Fehler. Übrig blieben 699 Shops, die wir prüfen konnten. Eine Produktseite haben wir bei 379 davon erreicht.
| Befund | Shops | Anteil |
|---|---|---|
| Grafik oder Datei der EU-Vorlage gefunden | 137 | 19,6 % der 699 prüfbaren Shops |
| Nur ein Link „Gesetzliche Gewährleistung“ (Ziel ungeprüft) | 37 | 5,3 % |
| Nur EU-Link oder allgemeiner Textsatz | 13 | 1,9 % |
| Auf den geprüften Seiten nichts gefunden | 512 | 73,2 % |
| Mitteilung auf der Produktseite eingebunden, sichtbar oder aufklappbar | 26 | 6,9 % der 379 erreichten Produktseiten |
| GARAN-Label als Grafik | 5 | 0,7 % der prüfbaren Shops |
Die 137 bestätigten Fundstellen verteilen sich so, wobei ein Shop mehrere haben kann: 86 Shops verlinken oder zeigen die Mitteilung global über Footer oder Startseite, 45 haben eine eigene Seite dafür, 34 binden sie auf der Produktseite ein und 18 haben sie in die AGB aufgenommen. 93 zeigen die Mitteilung als Bild, 44 verlinken ein PDF.
Fünf Muster, wie Shops die Mitteilung einbinden
Die folgenden Muster haben wir bei mehreren Shops zusätzlich von Hand im Browser nachgesehen. Sie zeigen den Stand vom 27. September 2026, nachmittags. Wir bewerten damit nicht, ob die jeweilige Lösung rechtlich ausreicht.
1. Footer-Link auf eine Datei
Am häufigsten ist ein Link im Footer, der auf jeder Seite des Shops steht, meist mit Texten wie „Deine Gewährleistungsrechte“ oder „Gesetzliche Gewährleistung“. Oft führt er direkt auf ein PDF, dessen Dateiname dem der EU-Vorlage entspricht. Das ist schnell umgesetzt und überall erreichbar. Ob ein Link im Footer die Mitteilung „in hervorgehobener Weise“ zeigt, wie es Art. 246a EGBGB verlangt, ist eine offene Frage.
2. Eigene Seite zur Gewährleistung
Andere Shops verlinken im Footer eine eigene Seite, auf der die Mitteilung als großes Bild steht, oder betten sie auf einer Seite wie „Verbraucherrechte“ als PDF ein. Diese Seiten lassen sich gut verlinken, etwa aus der Produktbeschreibung oder aus dem Bestellabschluss.
3. In den AGB oder im Hilfebereich
Mehrere große Händler haben die Mitteilung als Bild in die AGB eingefügt oder zeigen sie auf einer Hilfeseite, die aus den AGB verlinkt ist. Wer nur die AGB aufruft, stößt so auf die Mitteilung. Beim Einkauf sieht man sie dagegen kaum, denn die AGB öffnet vor der Bestellung kaum jemand.
4. Auf der Produktseite, sichtbar oder aufklappbar
Einige Shops zeigen unter dem Warenkorb-Button ein kleines Badge „Gesetzliche Gewährleistung“, dessen QR-Code sich aufklappen lässt. Andere setzen ein Icon mit einem Link wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ auf die Produktseite, der die Mitteilung in einem Fenster öffnet. Näher an den Kaufbereich kommt die Mitteilung in unserer Stichprobe nicht. Pflicht ist das nicht: Erwägungsgrund 28 der Richtlinie nennt für die Mitteilung eine allgemeine Erinnerung auf der Website. Direkt neben das Produktbild gehört nach dem Erwägungsgrund das GARAN-Label.
5. Nur ein Satz im Text
13 Shops weisen auf den geprüften Seiten nur mit eigenen Worten oder mit einem Link auf „Ihr Europa“ auf die gesetzliche Gewährleistung hin, etwa mit einem Satz zur Frist von mindestens zwei Jahren auf der Produktseite. Die amtliche Grafik haben wir bei ihnen dort nicht gefunden, sie kann aber an anderer Stelle stehen, etwa im Checkout. Für die eigene Umsetzung gilt: Das Gesetz verlangt ausdrücklich die Mitteilung aus Anhang I der Durchführungsverordnung, ein eigener Text allein reicht dafür nicht.
Was uns aufgefallen ist
Die EU-Datei wird oft unverändert verlinkt. Viele Shops nutzen die PDF- oder PNG-Dateien der Kommission mit Originalnamen. Das ist richtig, weil die Gestaltung vorgegeben ist. Ein PDF muss man allerdings erst öffnen, bevor man etwas sieht.
Bilder ohne sprechenden Namen bleiben unsichtbar. Bei manchen Shops heißt die Grafik schlicht so etwas wie „DE_-_German.jpg“ und hat keinen Alternativtext. Selbst wenn der umgebende Text die Gewährleistung erklärt: Ein Alternativtext wie „Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre“ kostet eine Minute und hilft allen, die einen Screenreader nutzen.
Das GARAN-Label ist noch eine Seltenheit. Nur fünf Shops zeigten eine Label-Grafik. Das überrascht nicht: Das Label gehört nur zu Produkten, für die der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre gibt und dem Händler die Angaben liefert.
Manche Shops waren am Stichtag im Umbau. Einzelne Shops lieferten Wartungs- oder Fehlerseiten, und bei manchen fanden wir bereits Einträge für das Label im Quelltext, die noch nicht sichtbar waren. Eine zweite Messung in einigen Wochen dürfte ein anderes Bild zeigen.
Wo ihr die Mitteilung einbauen solltet
Das Gesetz legt keinen festen Ort fest. Es verlangt, dass ihr vor der Bestellung „in hervorgehobener Weise“ auf die Gewährleistung hinweist, und zwar mit der amtlichen Mitteilung. Aus der Stichprobe und unserem Beitrag von gestern leiten wir drei Empfehlungen ab. Rechtsberatung ist das nicht.
Eine eigene Seite mit der Mitteilung als Grafik, dazu ein Alternativtext und der Link auf „Ihr Europa“. Verlinkt aus dem Footer, nicht nur ein PDF-Download.
Ein kleiner, sichtbarer Hinweis auf der Produktseite in der Nähe des Kaufbereichs, der die Mitteilung aufklappt oder auf die Seite führt.
Das GARAN-Label nur bei Produkten mit passender Herstellergarantie, direkt beim Produktbild und zusätzlich in der Bestellübersicht vor dem Kaufen-Button.
Für Shopify gibt es unseren kostenlosen Generator für Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label. Er liefert die amtlichen Grafiken als Liquid-Snippet für euer Theme, in 24 Sprachen und mit aufklappbarer Variante.
Grenzen der Auswertung
Warenkorb und Checkout haben wir nicht geprüft. Dort kann die Mitteilung stehen, ohne dass wir sie sehen.
Bei 320 der 699 prüfbaren Shops haben wir keine Produktseite erreicht, etwa weil Links erst per JavaScript nachgeladen werden. Die Werte zur Produktseite beziehen sich deshalb nur auf die 379 erreichten Produktseiten.
Grafiken ohne sprechenden Dateinamen oder Alternativtext erkennt die automatische Suche nicht. In einer Stichprobe von 18 Shops ohne Fund haben wir von Hand eine weitere Umsetzung entdeckt. Die tatsächliche Quote dürfte also etwas höher liegen als 19,6 %.
Die Shopliste haben wir selbst zusammengestellt. Die Anteile gelten für diese Liste und lassen sich nicht auf alle deutschen Onlineshops hochrechnen.
Ein fehlender Fund bedeutet nicht, dass ein Shop gegen das Gesetz verstößt. Umgekehrt heißt ein Fund nicht, dass die Umsetzung rechtlich ausreicht.
Wollt ihr wissen, wie euer Shop dasteht, oder braucht ihr Hilfe beim Einbau? Schreibt uns über das Kontaktformular.
Quellen (5)
Unabhängige Recherche: Nordalux steht mit den genannten Stellen in keiner Verbindung und wird von ihnen weder beauftragt noch vergütet. Zitate und Wiedergaben entsprechen dem Stand beim Abruf am 27. September 2026 und sind keine Rechtsberatung.
Tobias Graeger
Inhaber & Shopify-Entwickler
Tobias leitet alle Projekte persönlich. Mit über 50 abgeschlossenen Shopify-Projekten kennt er die Plattform vom Liquid-Template bis zur API-Integration. Sein Fokus: technisch saubere Lösungen, die mit dem Business mitwachsen.
LinkedInHat dir der Beitrag gefallen?
Ein Klick reicht und wir wissen, welche Themen wir weiter vertiefen sollen.
Feedback konnte gerade nicht gespeichert werden.
Das könnte euch auch interessieren
Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label: Was Shops ab dem 27.09.2026 zeigen müssen
Ab dem 27. September 2026 gilt EU-weit eine neue Kennzeichnung: die amtliche Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das GARAN-Label für Haltbarkeitsgarantien. Wer was zeigen muss, wo es im Shop hingehört und wie ihr beides ohne App in Shopify einbindet.
Weshalb wir fremden Code aufräumen, ohne dass jemand danach fragt
Bei einer ganz anderen Aufgabe stolperten wir über eine Shopify-Section, die Fehler warf, seit sie im Theme lag. Sie funktionierte trotzdem. Wir haben sie in derselben Sitzung neu geschrieben, still und ohne Rechnung. Hier ist der Vorher-Nachher-Vergleich mit allen Befunden.