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Seit dem 27. September 2026 gilt in der ganzen EU eine neue Kennzeichnung rund um Gewährleistung und Garantie. Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen seitdem mit einer amtlichen Mitteilung auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Gibt der Hersteller zusätzlich eine lange Haltbarkeitsgarantie, kommt ein zweites Zeichen hinzu: das GARAN-Label.
Beide Grafiken gibt die EU-Kommission fest vor. Selbst gestalten ist nicht erlaubt, ihr müsst die amtlichen Vorlagen nehmen. Wir haben uns die Vorgaben für unseren eigenen Generator genau angesehen und fassen hier zusammen, was davon für Onlineshops zählt. Die Quellen stehen jeweils direkt im Text. Wir betrachten dabei ausschließlich den Onlinehandel. Für Ladengeschäfte gelten teils andere Vorgaben, die dieser Beitrag nicht behandelt. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Was ändert sich am 27. September 2026?
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, auch EmpCo-Richtlinie genannt (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie ändert unter anderem die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen, anzuwenden ist sie ab dem 27. September 2026.
Neu ist vor allem eine Pflicht: Verbraucher sollen vor dem Kauf auf einheitliche Weise erfahren, dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt und ob der Hersteller darüber hinaus eine Haltbarkeitsgarantie gibt. Wie das aussehen muss, hat die Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 festgelegt. Anhang I enthält die harmonisierte Mitteilung zur Gewährleistung, Anhang II das harmonisierte Label zur Haltbarkeitsgarantie (EU-Kommission).
In Deutschland steht die Pflicht im Einführungsgesetz zum BGB. Umgesetzt wurde sie mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Für Onlineshops gelten ab dem 27. September 2026 die neuen Nummern in Art. 246a EGBGB. Der Gesetzestext verlangt den Hinweis auf die Gewährleistung „in hervorgehobener Weise“ und ausdrücklich unter Verwendung der Mitteilung aus Anhang I der Verordnung.
Mitteilung oder Label: Was ist was?
Die beiden Grafiken sehen verwandt aus, haben rechtlich aber wenig miteinander zu tun. Die Mitteilung braucht fast jeder Shop, das Label nur ein Teil der Produkte. Die Tabelle fasst zusammen, was die Your-Europe-Seite der EU für Unternehmen und der Gesetzestext vorgeben.
| Gewährleistungsmitteilung | GARAN-Label | |
|---|---|---|
| Worum geht es? | Gesetzliche Gewährleistung, mindestens zwei Jahre | Freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers |
| Wer muss zeigen? | Jeder Unternehmer, der Waren an Verbraucher verkauft | Der Verkäufer, wenn der Hersteller ihm die Garantieangaben zur Verfügung stellt |
| Wann? | Immer | Nur bei Garantie ohne Zusatzkosten, für die ganze Ware und länger als zwei Jahre |
| Bezug | Allgemein für den ganzen Shop | Ein bestimmtes Produkt (Marke, Modell) |
| Online | Hervorgehoben vor der Bestellung, z. B. als allgemeiner Hinweis auf der Website, nur farbig | Beim Produkt, z. B. neben dem Produktbild, und unmittelbar vor der Bestellung, nur farbig, aufklappbare Fassung erlaubt |
| Deutsche Norm | Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB | Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11a EGBGB, § 312j Abs. 2 BGB |
Die Gewährleistungsmitteilung: Pflicht für praktisch jeden Shop
Die Mitteilung erklärt Verbrauchern, dass sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren haben und was sie tun können, wenn eine Ware nicht in Ordnung ist. Mit einem bestimmten Produkt hat sie nichts zu tun. Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss sie zeigen, auch wenn es im Sortiment keine einzige Garantie gibt.
Im Onlineshop ist ausschließlich die farbige Fassung zulässig (Anhang I der Durchführungsverordnung). Die Kommission stellt die Mitteilung in allen 24 EU-Amtssprachen bereit.
Das GARAN-Label: nur bei echter Haltbarkeitsgarantie
GARAN steht für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Hier wird es enger. Das Label ist nur vorgesehen, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Der Hersteller gibt die Garantie ohne zusätzliche Kosten.
Sie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für einzelne Bauteile wie den Motor oder den Akku.
Sie läuft länger als zwei Jahre.
Fehlt eine davon, darf das Label laut Your Europe nicht verwendet werden. Der Hersteller liefert die drei variablen Angaben: Dauer der Garantie in Jahren, Marke und Modellkennung. Alles andere, also Schriftzug, Farben, Symbole, mehrsprachige Legende und QR-Code, ist fest. Der QR-Code führt auf das Informationsangebot der EU.
Ihr müsst als Händler nicht selbst recherchieren, ob ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie anbietet. Die Pflicht zum GARAN-Label greift erst, wenn der Hersteller euch die Angaben zur Verfügung stellt. Liegen sie vor, gehört das Label aber auch an das Produkt.
So steht es in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11a EGBGB: Die Pflicht besteht, wenn der Hersteller die Informationen „zur Verfügung stellt“. Wir würden trotzdem nicht darauf warten. Fragt bei euren Lieferanten nach, welche Produkte eine solche Garantie haben, und legt die Antworten ab. Ohne Marke, Modell und Laufzeit lässt sich das Label ohnehin nicht korrekt befüllen.
Wo gehören Mitteilung und Label im Onlineshop hin?
Der Gesetzestext selbst legt keinen Ort fest. Er verlangt, dass Mitteilung und Label „in hervorgehobener Weise“ erscheinen, und zwar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt (Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB). Beispiele nennt die Richtlinie 2024/825 in ihrem Erwägungsgrund 28: die Mitteilung im Onlinehandel „als allgemeine Erinnerung auf der Website“, das Label „direkt neben dem Bild der Ware“. Erwägungsgründe sind nicht verbindlich, zeigen aber, was der Gesetzgeber sich vorgestellt hat. Die Kanzlei Noerr nennt für den Onlineshop ebenfalls den Platz direkt neben dem Produktbild.
Für das GARAN-Label gibt es eine zweite, verbindliche Stelle. Nach § 312j Abs. 2 BGB in der Fassung ab 27. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28, Art. 1 Nr. 5) muss es im Onlineshop „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt“ klar und hervorgehoben erscheinen, also in der Bestellübersicht vor dem Kaufen-Button. Für die Gewährleistungsmitteilung gilt das nicht, sie steht nicht in der Aufzählung.
Online ist beim Label eine aufklappbare Fassung erlaubt: Sichtbar ist zunächst eine kompakte Vorschau, die volle Grafik muss beim ersten Klick, Überfahren mit der Maus oder Antippen vollständig erscheinen (Anhang II der Durchführungsverordnung). Für die Mitteilung gibt es diese verschachtelte Variante nicht.
Technisch würden wir es so lösen:
Die Mitteilung auf einer eigenen, gut erreichbaren Seite, verlinkt im Footer, und zusätzlich in Produktnähe, zum Beispiel unter den Produktinformationen.
Das GARAN-Label nur auf den Produktseiten, deren Hersteller die Garantie tatsächlich gibt, am besten gesteuert über ein Metafeld pro Produkt.
Das GARAN-Label zusätzlich in der Bestellübersicht direkt vor dem Kaufen-Button. Im Shopify-Checkout geht das nicht über Theme-Snippets, dafür braucht es eine Checkout-Anpassung.
In mehrsprachigen Shops pro Sprache die passende Fassung der Mitteilung ausspielen.
Die Kanzlei HÄRTING nennt als Orte außerdem Warenkorb und Bestellbestätigung. Für die Bestellübersicht vor dem Kaufen-Button deckt sich das beim Label mit § 312j Abs. 2 BGB. Für die Bestellbestätigung haben wir im Gesetzestext keine Pflicht gefunden. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Platzierung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen.
Die amtlichen Vorlagen unverändert verwenden
Die Kommission stellt einen Praxisleitfaden und hochauflösende Vektordateien bereit. Dort gibt es die Mitteilung in allen 24 Sprachen als PDF, PNG, JPG und SVG, sowie das GARAN-Label in der vollständigen und in der aufklappbaren Online-Fassung. Laut Anhang I der Durchführungsverordnung ist keines der Elemente der Mitteilung editierbar. Beim Label dürfen nach Anhang II nur Garantiedauer, Hersteller und Modellkennung eingesetzt werden, Farbwerte und die Schrift Inter sind festgelegt.
Keine eigene Gestaltung: Wer die Mitteilung nachbaut, umformuliert oder in Markenfarben einfärbt, erfüllt die Pflicht nicht. Verändert werden dürfen nur die Größe (mit festen Proportionen) und beim GARAN-Label die drei Herstellerfelder.
Die Grafik selbst ist schnell eingebaut. Aufwand machen bei großen Sortimenten die Daten dahinter. Wie bei den GPSR-Herstellerangaben würden wir die Garantieangaben nicht von Hand in Produkttexte schreiben, sondern pro Produkt in Feldern pflegen: Garantie ja oder nein, Dauer, Marke, Modellkennung. Das Theme entscheidet dann selbst, wo das Label erscheint.
Mitteilung und GARAN-Label in Shopify einbinden
Die amtlichen Dateien sind nicht für ein Shopify-Theme aufbereitet. Deshalb haben wir den EU-Label-Generator für Shopify gebaut. Er ist kostenlos, nutzt das amtliche EU-Artwork und liefert ein Paket, das ihr ohne zusätzliche App ins Theme übernehmt. So läuft es ab:
Ihr wählt die Variante: allgemeine Gewährleistungsmitteilung, vollständiges oder aufklappbares GARAN-Label.
Ihr stellt die Sprache ein. Die Mitteilung gibt es in allen 24 EU-Amtssprachen, für jede Shopsprache erzeugt ihr ein eigenes Paket.
Für GARAN tragt ihr Hersteller oder Marke, Modellkennung und Garantiedauer ein, in ganzen Jahren von 3 bis 99.
Ihr legt die Breite fest und prüft die Live-Vorschau. Die Proportionen bleiben fest. Beim aufklappbaren Label lassen sich Kurzansicht und geöffnete Ansicht getrennt einstellen.
Das Paket kommt als ZIP per E-Mail: Liquid-Snippet, SVG-Dateien, Schriftlizenz und Einbauanleitung.
Im Theme legt ihr das Snippet an, ladet die Assets hoch und setzt den Render-Aufruf an die passende Stelle. Vorher das Theme duplizieren, danach auf Desktop und Smartphone testen.
Snippet, Grafiken und Schriften liegen danach direkt im Theme. Ist ein App-Dienst einmal nicht erreichbar, betrifft das euer Label nicht. Wer den Einbau nicht selbst machen will, kann im Generator eine Einbauhilfe anfragen. Eine Grenze hat das Ganze: Der Generator erzeugt Grafik und Code. Ob eure Garantiebedingungen und die Platzierung rechtlich passen, prüft er nicht.
Was passiert, wenn der Hinweis fehlt?
Das größte praktische Risiko ist eine Abmahnung. Fehlende Pflichtinformationen lassen sich wettbewerbsrechtlich verfolgen. Welche UWG-Vorschrift genau greift, sehen die Kanzleien unterschiedlich. Die Kanzlei tww.law weist auf zwei Einschränkungen für Mitbewerber hin: Bei Verstößen gegen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr können sie keinen Ersatz der Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG), und Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten müssen beim ersten Verstoß keine Vertragsstrafe versprechen (§ 13a Abs. 2 UWG). Für Verbände und Verbraucherschutzorganisationen gelten diese Einschränkungen nicht.
Ein Bußgeld nach Art. 246e EGBGB kommt nur bei weitverbreiteten Verstößen in Betracht, gegen die EU-Behörden gemeinsam vorgehen. Das betrifft einen einzelnen Shop in der Regel nicht. Zum Aufschieben taugt das trotzdem nicht, die Pflicht gilt seit dem 27. September 2026.
Checkliste für euren Shop
Gewährleistungsmitteilung in der farbigen Fassung und in jeder Shopsprache eingebunden.
Mitteilung gut erreichbar und in Produktnähe verlinkt.
Bei Lieferanten abgefragt, welche Produkte eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers über mehr als zwei Jahre für die ganze Ware haben.
Garantiedaten (Dauer, Marke, Modell) strukturiert pro Produkt gepflegt.
GARAN-Label nur auf diesen Produktseiten, vollständig oder aufklappbar.
GARAN-Label zusätzlich in der Bestellübersicht vor dem Kaufen-Button.
Amtliche Vorlagen unverändert genutzt, Lesbarkeit und QR-Code auf dem Smartphone geprüft.
Platzierung und Garantiebedingungen bei Bedarf rechtlich geprüft.
Häufige Fragen
Muss ich die Mitteilung zeigen, wenn ich gar keine Garantie anbiete?
Ja. Die Gewährleistungsmitteilung hängt nicht an einer Garantie. Sie informiert über die gesetzliche Gewährleistung, die bei jedem Kauf einer Ware durch Verbraucher besteht.
Darf ich das GARAN-Label für meine eigene Händlergarantie nutzen?
Das Label ist für die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers vorgesehen, die kostenlos für die gesamte Ware und länger als zwei Jahre gilt. Garantien nur für Teile der Ware oder bis zu zwei Jahren dürfen laut Your Europe nicht damit gekennzeichnet werden. Ob ein eigenes Garantieversprechen darunter fällt, solltet ihr rechtlich prüfen lassen.
Reicht eine Schwarz-Weiß-Version im Shop?
Nein. Im Onlineshop sind Mitteilung und Label nur in der farbigen Fassung zulässig.
Brauche ich für Shopify eine App?
Nein. Mitteilung und Label lassen sich als Snippet mit SVG-Grafiken direkt ins Theme einbauen. Unser EU-Label-Generator erstellt das Paket dafür kostenlos. Weitere Helfer findet ihr bei unseren Shopify-Tools.
Unsere Einschätzung
Die Gewährleistungsmitteilung ist schnell erledigt, wenn ihr die amtliche Vorlage nutzt. Beim GARAN-Label hängt alles an den Daten: Ihr braucht die Garantieangaben eurer Hersteller und müsst sie den richtigen Produkten zuordnen. Das ist lästig. Einmal sauber angelegt, läuft es bei neuen Produkten aber einfach mit. Wer die Barrierefreiheit nach dem BFSG schon umgesetzt hat, kennt das Muster: erst die Struktur, dann die Inhalte.
Ihr wollt Mitteilung und Label sauber im Theme haben oder die Garantiedaten über Metafelder steuern? Nutzt den kostenlosen Generator oder schreibt uns über das Kontaktformular.
Quellen (15)
- Richtlinie (EU) 2024/825, EUR-Lex
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, EUR-Lex
- EU-Kommission: Harmonisierte Mitteilung und harmonisiertes Label
- EU-Kommission: Praxisleitfaden und Vektordateien
- Your Europe: Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label für Unternehmen
- BGBl. 2026 I Nr. 28: Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Neufassung ab 27.09.2026)
- Art. 246a § 1 EGBGB, gesetze-im-internet.de
- Art. 246a § 4 EGBGB, gesetze-im-internet.de
- Art. 246e EGBGB, gesetze-im-internet.de
- § 312j BGB, gesetze-im-internet.de
- IHK Erfurt: Änderungen im Verbrauchervertragsrecht
- Noerr: Neue Kennzeichnungspflichten für Herstellergarantien und Gewährleistungsrechte
- CMS: Gewährleistung und Garantien ab 2026
- tww.law: Informationspflichten zu Haltbarkeit, Updates und Reparierbarkeit
- HÄRTING: Neue Informationspflichten für den Handel
Unabhängige Recherche: Nordalux steht mit den genannten Stellen in keiner Verbindung und wird von ihnen weder beauftragt noch vergütet. Zitate und Wiedergaben entsprechen dem Stand beim Abruf am 26. September 2026 und sind keine Rechtsberatung.
Tobias Graeger
Inhaber & Shopify-Entwickler
Tobias leitet alle Projekte persönlich. Mit über 50 abgeschlossenen Shopify-Projekten kennt er die Plattform vom Liquid-Template bis zur API-Integration. Sein Fokus: technisch saubere Lösungen, die mit dem Business mitwachsen.
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